Aktuelles - Sonnige Neuigkeiten aus Stuttgart
Gründung des Arbeitskreises "Agri-Photovoltaik" beschlossen!
Bei der gestrigen Mitgliederversammlung wurde die Schaffung eines neuen Arbeitskreises zum Agri-Photovoltaik beschlossen. Der Arbeitskreis beschäftigt sich, unter der Leitung von AK-Sprecher Friedrich Kübler, mit der effizenten, gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik).
Weitere Informationen folgen demnächst.
Ergebnis unseres AK Agri-Photovoltaik
Mini Gemüsegarten für eine grüne und gesunde Stadt
Auf wenig Fläche mit kleinstmöglichem Verbrauch von Ressourcen sollen Lebensmittel angebaut werden.
Die Energie für die intelligente Steuerung der Bewässerung wird durch Solarmodule direkt am Beet gewonnen.
Ebenso ideal wie genial ist, dass die Bewässerung durch Regenwasser erfolgen kann. Somit bleibt mehr Zeit für andere schöne Dinge, da die persönliche Bewässerung nicht mehr jeden Tag notwendig ist.
Auf den Bildern sehen Sie unser Pilotprojekt im CASA Schützenplatz (Stuttgart). Gerne können Sie nach vorheriger Kontaktaufnahme einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren.
Die eigene Pflicht kommt vor der Forderung
Pressemitteilung von Stuttgart Solar zur geplanten Solarpflicht auf allen Hausdächern in Baden-Württemberg vom 08.04.2021
Die neue, alte Landesregierung hat den Fahrplan Baden-Württembergs für die nächsten fünf Jahre bekanntgegeben (StN berichtete). Ambitioniert und ein guter Schritt in die richtige Richtung ist dabei das Vorhaben eine Solarpflicht auf allen Hausdächern einzuführen. Fotovoltaik auf dem Dach soll ab dem 1. Januar 2022 Pflicht bei allen Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierung von Bestandsgebäuden werden. Das gilt dann für alle geplanten Wohn- und Gewerbebauten. Wir finden das ist richtig und wichtig. Auch die Landesregierung besitzt viele geeignete Liegenschaften, die noch keine PV-Anlage aufweisen.
Auf jedes landeseigene Dach gehören Fotovoltaikanlagen; nicht erst wenn neu gebaut oder saniert wird. Die schnelle Amortisierung von PV-Anlagen trifft nicht nur auf Wohngebäude zu, sondern vor allem auch auf Schulen, Krankenhäuser, Landwirtschafts- und Verwaltungsgebäude und deren Parkierungsanlagen. Freie landeseigene Flächen bergen darüber hinaus ein weiteres enormes, jedoch kaum genutztes Potential. Die Landesregierung hat beim Thema PV-Ausbau gewaltigen Nachholbedarf. Ohne weiteres Gesetz kann die Bauverwaltung des Landes schon jetzt tätig werden. Dazu braucht es nur den Willen zur Tat.
Auch Kapazitäten für den kommenden Boom im Solarbausektor müssen geschaffen werden. Die Wartelisten bei den PV-Monteuren sind zum jetzigen Zeitpunkt schon lang genug. Eine Solarpflicht für Bestandsgebäude und für Bürger würde diese noch ungemein verlängern. Hier muss Geld in die Hand genommen werden – idealerweise aus bereits bestehenden Töpfen – um die Flut der kommenden Aufträge zu stemmen.
Jede und jeder Landtagsabgeordnete steht ganz persönlich in der Pflicht den optimalen Rahmen für die Energiewende in seinem Wahl- und Wirkungskreis herzustellen. Durch Hinwirkung auf eine effiziente, barrierefreie Förderung und ganz konkret durch Anträge zur Prüfung und Installation von Fotovoltaikanlagen auf landeseigenen Grundstücken. Der Klimawandel lässt sich effektiver vor Ort im eigenen Wahlkreis abwenden als im Landtag. Vorbilder überzeugen mehr als gesetzlicher Zwang. Den Landesbürgern eine Pflicht anordnen, während man die eigene Pflicht vernachlässigt, ist nichts weiter als das Abwälzen von Verantwortung.